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ENDBENUTZER-LIZENZBESTIMMUNGEN FÜR LIZENZ-SOFTWARE

Scope of the End-User License Agreement

Geltungsbereich der Endbenutzer-Lizenzbestimmungen

Diese Software und die zugehörige Dokumentation sind durch Urheberrecht geschützt. Die Benutzung dieser Software durch Sie setzt die Einräumung der hierfür erforderlichen Rechte voraus.

Diese Endbenutzer-Lizenzbestimmungen regeln den Umfang der Rechte, die Ihnen durch AVG Netherlands B.V., Niederlande (im Folgenden "AVG") als Nutzer der Software eingeräumt werden.

Microsoft, Windows, Windows XP, Windows Vista, Windows 7, Windows 8, Office, Outlook, Windows Logo, MSN, Windows Messenger und Internet Explorer sind Produkte, eingetragene Marken oder geschützte Bezeichnungen der Microsoft Corporation in den USA und/oder in anderen Ländern. Firefox ist ein Produkt und eingetragene Marke von Mozilla Foundation in den USA und/oder anderen Ländern. Safari ist ein Produkt und eingetragene Marke von Apple Inc. in den USA und/oder anderen Ländern. Opera ist ein Produkt und eine Handelsmarke von Opera Software ASA. Andere Produkte und Markennamen können Produkte oder/und Marken der jeweiligen Eigentümer sein. Diese Endbenutzer-Lizenzbestimmungen beziehen sich ausschließlich auf das von Ihnen installierte Produkt von AVG.

Mit Aktivierung des Kästchens „Ich akzeptiere die Lizenzbestimmungen“ werden diese Endbenutzer-Lizenzbestimmungen verbindlich vereinbart. Nur in diesem Fall dürfen Sie die Software benutzen. Sollten sie mit diesen Lizenzbestimmungen nicht einverstanden sein, brechen Sie die Installation ab. Sie dürfen die Software dann nicht benutzen.

PART A - Allgemeingültige Lizenzbestimmungen

1. Nutzungsumfang

1.1 Nutzungsrecht

a. Standardversion

Sie haben das einfache, nicht ausschließliche und zeitlich unbeschränkte Recht, die Software wie folgt zu eigenen Zwecken zu nutzen: Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Computer zu installieren und zu nutzen, es sei denn, Ihnen wurde eine abweichende Anzahl von Lizenzen auf der Verkaufsverpackung / im autorisierten E-Shop / oder in der Begleitdokumentation mitgeteilt. In diesem Fall sind Sie berechtigt, für jede mitgeteilte Lizenz je eine Kopie der Software auf einem Computer zu installieren und zu nutzen.

Als Lizenzinhaber haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass Unbefugte keinen Zugang zu dem Ihnen für die Freischaltung der Software zur Verfügung gestellten Produktschlüssel (im Folgenden: Produktschlüssel) haben. Insbesondere ist jegliche Veröffentlichung der Produktschlüssel untersagt.

Nutzung der Software im Sinne dieser Endbenutzer-Lizenzbestimmungen ist jedes dauerhafte oder vorübergehende, ganze oder teilweise Vervielfältigen (Kopieren) der Software durch Speichern, Laden, Ablaufenlassen oder Anzeigen zum Zwecke der Ausführung der Software und Verarbeitung von in der Software enthaltenen Daten durch den Computer. Sie sind darüber hinaus auch berechtigt, die genannten Handlungen zum Zwecke der Beobachtung und Untersuchung sowie zum Test der Software auszuführen. Eine Vervielfältigung des Handbuchs ist nicht gestattet, es sei denn, Sie fertigen ausschließlich zur privaten Nutzung einen Ausdruck eines Handbuchs an, das ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt wurde.

Sie sind berechtigt, von der Software eine Sicherungskopie und übliche Datensicherungen herzustellen, soweit dies zur Sicherung der künftigen Benutzung der Software erforderlich ist.

b. Testversionen

Für Testversionen gilt abweichend Folgendes:

Sie haben das einfache und nicht ausschließliche Recht, die Software für einen begrenzten Testzeitraum zu eigenen Zwecken zu nutzen. Nach Ablauf des Testzeitraums wird die Software nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar sein.

Die Weitergabe der Softwareversion dieses Produktes, die von AVG ausdrücklich als "Testversion" deklariert ist, ist erlaubt, soweit kein Verkauf, keine Vermietung oder sonstige entgeltliche Weitergabe erfolgt. Eine Mitteilung über eine Weitergabe oder Veröffentlichung ist erwünscht. Die Testversion darf auf beliebig vielen Rechnern parallel installiert und betrieben werden.

Der Erwerb eines Freischaltcodes

  • für eine einzelne installierte Testversion oder
  • bei einem Freischaltcode, der sich auf eine bestimmte Anzahl bezieht, für die jeweilige Anzahl von Testversionen - schaltet diese zur Vollversion frei und berechtigt den Nutzer zur Verwendung der Software über die eingeräumte Testzeit hinaus. Für die Vollversion gelten sodann die unter a. genannten Regelungen zum Nutzungsumfang sowie diese Endnutzer-Lizenzbestimmungen im Übrigen.

c. Volumenlizenz

Für Volumenlizenzen gilt abweichend Folgendes:

Sie haben das einfache und nicht-ausschließliche Recht, die Software innerhalb einer Organisationseinheit zu nutzen.

Sämtliche von Ihnen im Rahmen des Erwerbs der Volumenlizenz-Software erworbenen Lizenzen dürfen

  • nur auf PC innerhalb einer gewerblichen oder behördlichen Organisationseinheit (Firma, Verband, Behörde) aufgespielt und
  • nicht von privaten Endverbrauchern verwendet werden.

Als Lizenzinhaber haben Sie durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass durch gleichzeitigen Einsatz der Software an mehreren innerhalb Ihrer Organisationseinheit genutzten PCs die im Rahmen der Volumenlizenz eingeräumte Anzahl von Lizenzen nicht überschritten wird.

Soweit Sie beim Erwerb der Volumenlizenz-Software Angaben über Ihre Organisationseinheit gemacht haben, versichern Sie die Richtigkeit dieser Angaben und den ausschließlichen Erst-Einsatz der Software in dieser Organisationseinheit.

d. OEM Version

Sofern auf dem Cover der CD-Hülle, in der Sie die Software erhalten haben, auf der Disk selbst oder auf einer vorinstallierten Version der Software das Wort "OEM" steht, dann haben Sie eine Kopie der Software von einem OEM-Partner von AVG erworben. Dies gilt auch dann, wenn Sie Software heruntergeladen haben, die sich nur unter der Voraussetzung installieren lässt, dass ein bestimmtes Hardware-Gerät an Ihren Computer angeschlossen wird.

Dieser Vertrag gestattet es Ihnen, eine Kopie der mit dieser Lizenz erworbenen OEM-Software auf jedem beliebigen Computer ("OEM-Lizenz") zu nutzen, sofern die Software nur auf jeweils einem Computer genutzt wird. Wenn Sie für die OEM-Software eine Mehrfachlizenz erworben haben, dann dürfen Sie jeweils so viele Kopien der Software gleichzeitig nutzen, wie Sie Lizenzen besitzen. Die Software wird dann auf einem Computer "genutzt", wenn sie in den Arbeitsspeicher geladen oder im Hauptspeicher (z. B. auf der Festplatte, auf CD-ROM oder auf einem anderen Speichermedium) dieses Computers installiert wird, wobei jedoch eine Kopie, die ausschließlich zur Verteilung an andere Computer auf einem Netzwerkserver installiert wird, nicht als "genutzt" gilt. Soweit die Möglichkeit besteht, dass die Software an mehr PCs eingesetzt werden kann, als es gültige Lizenzen gibt, haben Sie als Lizenzinhaber durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass durch den gleichzeitigen Einsatz der Software an mehreren PCs die eingeräumte Anzahl von Lizenzen nicht überschritten wird. DIE HIERMIT GEWÄHRTE OEM-LIZENZ IST NUR GÜLTIG, WENN SIE ALS PAKET MIT ENTSPRECHENDER HARDWARE ERWORBEN WURDE.

1.2 Dekompilierung

Ohne Zustimmung des Rechtsinhabers sind Sie nicht zur Vervielfältigung des Codes oder der Übersetzung der Codeform in eine andere Programmiersprache oder in den ursprünglichen Sourcecode berechtigt, es sei denn, dass dies unerlässlich ist, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Handlungen werden von dem Lizenznehmer oder von einer anderen zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms berechtigten Person oder in deren Namen von einer hierzu ermächtigten Person vorgenommen;
  • die für die Herstellung der Interoperabilität notwendigen Informationen sind für die in Punkt a genannten Personen noch nicht ohne weiteres zugänglich gemacht;
  • die Handlungen beschränken sich auf die Teile des ursprünglichen Programms, die zur Herstellung der Interoperabilität notwendig sind.

Derart gewonnene Informationen dürfen nicht

  • zu anderen Zwecken als zur Herstellung der Interoperabilität des unabhängig geschaffenen Programms verwendet werden
  • an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass dies für die Interoperabilität des unabhängig geschaffenen Programms notwendig ist,
  • für die Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung eines Programms mit im Wesentlichen ähnlicher Ausdrucksform oder für irgendwelche anderen, das Urheberrecht verletzenden Handlungen verwendet werden.

1.3

Die Übersetzung, Bearbeitung oder sonstige Form der Veränderung der Software sowie die Schaffung von abgeleiteten Werken der Software ist ausschließlich AVG vorbehalten. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden zur Fehlerkorrektur, wenn und soweit die Fehlerkorrektur für die bestimmungsgemäße Nutzung der Software notwendig ist.

1.4

Das eingeräumte Nutzungsrecht berechtigt Sie nicht dazu, die Software über den vorstehend beschriebenen Umfang hinaus zu vervielfältigen und zu vertreiben oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist Ihnen nicht gestattet, die Software zu vermieten, verleasen, verleihen oder mit ihrer Hilfe Dritten gegenüber kommerzielle Dienstleistungen, z.B. im Wege des Hostings oder Rechenzentrumsbetriebs oder als Service-Büro- Leistung anzubieten oder zu erbringen.

1.5

Eine Nutzung, die über die vorstehend beschriebene Nutzung hinausgeht, stellt eine Vertragsverletzung dar.

1.6

Urheberrechts- und sonstige Schutzrechtsvermerke innerhalb der Software dürfen Sie weder entfernen noch verändern. Sie sind auf jeder Kopie mit zu übertragen.

2. Weitergabe der Software

Die von Ihnen als Volumen-Lizenzen erworbenen Lizenzen (1.1c.) dürfen nicht einzeln an Dritte weitergegeben werden. Sie dürfen die Volumen-Lizenzen nur als Ganzes (also beispielsweise bei 6 erworbenen Lizenzen nur alle 6 Lizenzen gemeinsam, nicht jedoch nur eine oder zwei einzelne Lizenzen) und unter Einräumung keiner weitergehenden Nutzungsrechte als durch diese Endbenutzer-Lizenzbestimmungen eingeräumten Rechte an einen nachfolgenden Nutzer weitergeben.

Mit der Weitergabe verlieren Sie das Recht zur Nutzung der Software; diese geht auf den nachfolgenden Nutzer über. Sie sind dann verpflichtet, alle Kopien und Teilkopien der Software sowie geänderte oder bearbeitete Fassungen der Software einschließlich davon hergestellter Kopien und Teilkopien umgehend und vollständig zu löschen oder auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch für Ihre Sicherungskopien.

Software, welche mit „Not-For-Resale (NFR)“ oder ähnlich gekennzeichnet ist („NFR-Software“) und Software, welche als Testversion gekennzeichnet ist, darf nicht gegen Entgelt weiter gegeben werden. NFR-Software ist nicht für den Verkauf bestimmt. NFR-Software darf nur zu Testzwecken an Dritte weitergegeben werden.

3. Support

Support für Ihre Software in Form von technischer Hilfe bei Problemen mit der Software sowie einer ständigen Fehlerbehebung und Verbesserung der Software sowie den Anwendungssupport erhalten Sie unter den auf www.tuneup.de bzw. www.tune-up.com aufgelisteten Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns bei Ihrer Support-Anfrage nach Ablauf der Testzeit Ihren Produktschlüssel oder Ihre E-Mail-Adresse mit, mit der Sie die Software aktiviert haben.

Der technische Support, der über eine reine Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung, wie in Part B Ziff. 6 geregelt, hinausgeht, z. B. Anwendungssupport, wird innerhalb von 12 Monaten nach der Aktivierung der Software durch Eingabe des Produktschlüssels ohne zusätzliches Entgelt erbracht.

4. Vertragslaufzeit

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Die Einhaltung dieses Vertrags ist Voraussetzung für die rechtmäßige Nutzung der Software und der zugehörigen Elemente. Bei einem Verstoß gegen in diesem Vertrag verankerte Verpflichtungen durch den Endbenutzer ist AVG berechtigt, den Vertrag außerordentlich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Einen wichtigen Grund, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, stellt insbesondere die missbräuchliche Nutzung der Software bzw. der Testversion in digitaler Form dar. Missbräuchliche Nutzung liegt u. A. dann vor, wenn die Software oder Testversion im Zusammenhang mit betrügerischen, wettbewerbsverletzenden oder Rechte Dritter verletzenden Inhalten und Angeboten veröffentlicht oder weitergegeben wird. Auf Verlangen von AVG haben Sie in einem solchen Fall die Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der Software bzw. der Testversion unverzüglich zu unterlassen. Sie sind darüber hinaus verpflichtet, alle Kopien der Testversion vollständig und endgültig von Ihrem PC, bzw. Ihren PCs zu entfernen und alle sonstigen in Ihrem Besitz befindlichen Kopien der Software bzw. der Testversion zu vernichten.

PART B - Bestimmungen bei Erwerb der Software über die TuneUp Software GmbH

Nur für den Fall, dass Sie die Software - dies ist entweder die Software als Ganzes oder ein Programmteil, z.B. ein Update (Programmteil zur Behebung von Fehlern oder Einführung neuer Funktionalitäten, keine vollständig neue und eigene Programmversion); im Folgenden gemeinschaftlich als „Software“ bezeichnet - von der TuneUp Software GmbH (im Folgenden „TuneUp“), dem deutschen Tochterunternehmen der Lizenzgeberin, erwerben oder erworben haben, gelten die nachfolgenden Bestimmungen der Ziffern 5 bis 7, vorausgesetzt, dass Sie sich mit der Geltung dieser Endbenutzer-Lizenzbestimmungen einverstanden erklären.

Sollten Sie die Software nicht über TuneUp erwerben oder erworben haben, gelten die nachfolgenden Bestimmungen nicht. In diesem Fall gelten die Bestimmungen und Bedingungen die zwischen Ihnen und Ihrem Händler beim Erwerb der Software mit ihrem Händler vereinbart wurden bzw. werden.

5.    Gewährleistung

5.1

Die Software und ihre Dokumentation sind mangelfrei, wenn sie zur Verwendung im Sinne der von TuneUp herausgegebenen und zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Software und die Dokumentation erhalten haben, gültigen Beschreibung der Software und ihrer Funktionalitäten geeignet sind. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Software ist nicht vereinbart.

5.2

Da keine Software fehlerfrei ist, raten wir Ihnen dringend, Ihre Daten regelmäßig zu sichern.

5.3

Erweist sich die Software zur Verwendung im Sinne der Nummer 5.1 als nicht geeignet oder erfüllt sie die in der Dokumentation aufgeführten Funktionalitäten nicht oder nicht vollständig oder ist die Software für das Auftreten eines sonstigen Mangels verantwortlich, sind Sie zunächst berechtigt, Nacherfüllung entweder durch Behebung des Mangels oder durch Neulieferung der Software zu verlangen. Sollte die von Ihnen gewählte Art der Nacherfüllung im Hinblick auf die damit verbundenen Kosten im Vergleich zu dem Wert der Software für TuneUp unverhältnismäßig sein, beschränkt sich Ihr Recht auf die andere Art der Nacherfüllung.

5.4

Die Mängelbeseitigung durch TuneUp kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen erfolgen, sofern dadurch die Bedienung der Software durch Sie oder deren Ablauf nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

5.5

Gelingt es TuneUp nicht, innerhalb eines angemessenen Zeitraums die Software in einem Zustand bereitzustellen, der als mangelfrei im Sinne der obigen Nummer 5.1 anzusehen ist oder verweigert TuneUp die Mängelbeseitigung endgültig und ernsthaft, haben Sie nach Ihrer Wahl das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder Rückgabe der Software gegen Erstattung des Kaufpreises.

5.6

TuneUp ist zur Mängelbeseitigung nicht verpflichtet, wenn der Mangel auf Bearbeitungen und/oder Änderungen der Software durch Sie zurückzuführen ist. Sie haben jedoch die Möglichkeit, nachzuweisen, dass die aufgetretenen Mängel der Software nicht im Zusammenhang mit den Bearbeitungen oder Änderungen durch Sie stehen. In diesem Fall wird TuneUp die Mängel gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts beseitigen.

5.7

Trifft TuneUp ein Verschulden, können Sie Schadensersatz oder Aufwendungsersatz statt der Leistung von TuneUp geltend machen. Ein Recht, die Software zurückzugeben oder Schadensersatz anstelle der gesamten Leistung zu verlangen, besteht nur bei erheblichen Mängeln. Geben Sie die Software zurück, haben Sie die Nutzung der Software entsprechend Ziffer 2 dieser Lizenzbestimmungen einzustellen.

5.8

Ihre Ansprüche gegen TuneUp auf Erbringung von Gewährleistung verjähren in zwei (2) Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem Sie die Software von TuneUp erhalten haben. Dies gilt nicht, wenn TuneUp den Mangel oder das Fehlen einer Funktionalität der Software arglistig verschwiegen hat. In diesen Fällen beträgt die Verjährungsfrist drei (3) Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie die Software erhalten haben.

5.9

Die vorstehende Regelung zur Gewährleistung gilt entsprechend für Ihre Ansprüche auf Beseitigung von Mängeln in der Software, die Ihnen im Rahmen der Nacherfüllung überlassen werden, oder Leistungen des Supports. Für diese beginnt eine neue Verjährung ab dem Zeitpunkt des Erhalts der nachgebesserten Version gemäß den vorstehenden Bedingungen.

6. Haftung

6.1 TuneUp haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ohne Beschränkung:

  • Im Falle der Verletzung einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie i.S.d. § 443 BGB;
  • Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels;
  • Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund einer Pflichtverletzung von TuneUp oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TuneUp;
  • Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

6.2

Im Falle der Verletzung einer Hauptleistungspflicht aus dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag ist die Haftung, wenn sie nicht bereits von den Fällen der vorstehenden Bestimmung 6.1 erfasst wird, auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

6.3

Im Falle der Verletzung einer Nebenpflicht des Vertrages ist die Haftung, soweit sie nicht von den Fällen der Bestimmung 8.1) lit. a)-c) erfasst wird, auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

6.4

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

6.5

Jede weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.

Dies gilt insbesondere für folgende Sachverhalte:

6.5.1

Die Abgabe von Bewertungen im Rahmen der Bewertungsfunktion für Programme erfolgt durch Nutzer, die zu einer unvoreingenommenen objektiven Bewertung aufgerufen werden. Diese Bewertungen geben daher ausschließlich die Meinungen der Nutzer wieder.

TuneUp hat keinen Einfluss auf die von den Nutzern abgegebenen Bewertungen und weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Bewertungen keine Meinungsäußerungen oder Empfehlungen von TuneUp darstellen.

TuneUp übernimmt keinerlei Haftung für die Bewertungen der Nutzergemeinschaft. Dies betrifft nicht die Haftung von TuneUp nach Maßgabe von Ziff. 6.1.

6.5.2

Beim Start des Moduls „TuneUp Autostart Manager“ erhalten Sie Informationen zu den Programmen, die auf Ihrem PC installiert sind und beim Systemstart automatisch ausgeführt werden. Zusätzlich zu diesen Informationen erhalten Sie Empfehlungen, die zur Beschleunigung Ihres PCs und des Systemstarts dienen könnten. Sie können diese Empfehlungen befolgen und den Schnellstart bestimmter Programms ausschalten oder die Empfehlung von Software ignorieren.

Die Software schaltet Ihre Schnellstarteinträge niemals eigenständig aus. TuneUp weist daher ausdrücklich darauf hin, dass das Ausschalten der Einträge ausschließlich durch aktives Handeln der Nutzer bewirkt wird.

TuneUp übernimmt weiterhin keine Haftung für und im Zusammenhang mit dem Abschalten von Schnellstarteinträgen. Dies betrifft nicht die Haftung von TuneUp nach Maßgabe von Ziff. 6.1.

6.5.3

Beim Start des Moduls „TuneUp Uninstall Manager“ erhalten Sie eine Übersicht über alle auf Ihrem PC installierten Programme. Hier können Sie bei Bedarf bestimmte Programme deinstallieren. Gesondert werden „Selten genutzte Programme“ sowie „Lange nicht genutzte Programme“ Programme angezeigt. Diese Auflistung spiegelt lediglich Ihr Nutzungsverhalten wieder.

TuneUp weist ausdrücklich darauf hin, dass die Abbildung Ihres Nutzungsverhaltens in Bezug auf die auf Ihrem PC installierten Programme keine Aufforderung von TuneUp zur Deinstallation dieser darstellt. TuneUp weist daher ausdrücklich darauf hin, dass das Deinstallieren von Programmen ausschließlich durch aktives Handeln der Nutzer bewirkt wird.

TuneUp übernimmt keine Haftung für und im Zusammenhang mit der Deinstallation von Programmen. Dies betrifft nicht die Haftung von TuneUp nach Maßgabe von Ziff. 6.1.

6.5.4

Beim Start des Moduls „TuneUp Program Deactivator“ erhalten Sie Informationen über selten und/oder häufig genutzte Programme. Diese Auflistung spiegelt lediglich Ihr Nutzungsverhalten wieder.

TuneUp weist ausdrücklich darauf hin, dass die Abbildung Ihres Nutzungsverhaltens in Bezug auf die auf Ihrem PC installierten Programme keine Aufforderung von TuneUp zur Deaktivierung dieser darstellt. TuneUp weist daher ausdrücklich darauf hin, dass das Deaktivieren von Programmen ausschließlich durch aktives Handeln der Nutzer in eigener Verantwortung bewirkt wird.

TuneUp übernimmt keine Haftung für und im Zusammenhang mit der Deaktivierung von Programmen. Dies betrifft nicht die Haftung von TuneUp nach Maßgabe von Ziff. 6.1.

7. Rechtswahl

7.1

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.2

Zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Landes, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, werden hierdurch nicht berührt.

7.3

Die Anwendung der Bestimmungen der UN-Kaufrechtskonvention wird ausgeschlossen.

PART C - Eingebettete Software

Die Ihnen zur Verfügung gestellte und hierunter lizenzierte Software enthält Komponenten von Dritten ("eingebettete Software"). Im Folgenden werden die einzelnen Komponenten aufgelistet. Sie sind geistiger Eigentum der jeweiligen Urheberrechtsinhaber. Die Nutzung und Weitergabe dieser Komponenten ist nur im Rahmen der jeweils hierfür gültigen unten aufgeführten Lizenzbestimmungen erlaubt.

1. AVG Security Toolbar

Copyright © AVG Netherlands B.V.
Sofern Sie eine Version der Software mit installierbarer AVG Security Toolbar erhalten haben, haben Sie im weiteren Prozess der Installation der Software die Möglichkeit, sich für oder gegen die Installation der AVG Security Toolbar zu entscheiden. Sie können die AVG Security Toolbar nutzen, soweit Sie den hierfür geltenden Lizenzbestimmungen und Datenschutzbestimmungen von AVG Technologies CY, Ltd. zustimmen. Ihre Zustimmung hierzu wird gesondert abgefragt. Entscheiden Sie sich gegen die Installation der AVG Security Toolbar, können Sie die Software ohne AVG Security Toolbar nutzen, soweit Sie den oben aufgeführten Endnutzer-Lizenzbestimmungen der Lizenz-Software zugestimmt haben.

2. Windows Installer XML Toolset:

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Haftungsausschluss
Weder Empfänger noch Beitragende haften für irgendwelche unmittelbare, mittelbare und besondere Schäden, Neben- und Folgeschäden sowie Strafschadensersatz (einschließlich und ohne Einschränkung entgangenem Gewinn), unabhängig von ihrer Ursache und der anwendbaren Haftungstheorie (Vertrag, verschuldensunabhängige Haftung oder unerlaubte Handlungen einschließlich Fahrlässigkeit oder andere Arten), die sich auf irgendeine Weise durch die Nutzung oder Verteilung des Programms oder der Ausübung von hiermit gewährten Rechten ergeben, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

3. WTL:

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Keine Gewährleistung
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Haftungsausschluss
Weder Empfänger noch Beitragende haften für irgendwelche unmittelbare, mittelbare und besondere Schäden, Neben- und Folgeschäden sowie Strafschadensersatz (einschließlich und ohne Einschränkung entgangenem Gewinn), unabhängig von ihrer Ursache und der anwendbaren Haftungstheorie (Vertrag, verschuldensunabhängige Haftung oder unerlaubte Handlungen einschließlich Fahrlässigkeit oder andere Arten), die sich auf irgendeine Weise durch die Nutzung oder Verteilung des Programms oder der Ausübung von hiermit gewährten Rechten ergeben, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

(Stand vom 31.08.2012)

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