Lizenzvertrag AVG Rescue CD

Dies ist der Lizenzvertrag zwischen Ihnen, dem Endbenutzer des Computerprogramms, und der Gesellschaft AVG Technologies CZ, s.r.o. (nachstehend nur „AVG Technologies“ oder „Gesellschaft AVG Technologies“). Lesen Sie diesen Lizenzvertrag bitte aufmerksam durch! Wenn Sie mit Bedingungen des vorliegenden Vertrags nicht einverstanden sind, beenden Sie sofort die Benutzung dieses Programms! Sie haben das Recht auf die Rückerstattung der bezahlten Lizenzgebühr innerhalb von 30 Tagen ab dem Kauf der gegebenen Programmversion, und zwar unter der Voraussetzung der Rückgabe von allen physischen Verpackungen des Produkts und der Vernichtung von allen bisher angeschafften Kopien der gegebenen Programmversion, sowie der eventuellen der Uninstallation des bereits installierten Programms.

1. Gewährung der Lizenz

Durch den vorliegenden Lizenzvertrag gewährt die Gesellschaft AVG Technologies Ihnen das nichtexklusive und unübertragbare Recht, während der ganzen Gültigkeitszeit Ihrer Lizenz die Kopie des Computerprogramms „AVG Rescue CD“ (im folgenden bezeichnet nur „Programm“ oder „Produkt“) bei Einhaltung der im vorliegenden Vertrag angeführten Bedingungen zu benutzen. Ein Bestandteil der „AVG Rescue CD“ ist die folgende Software, auf die sich Ihre Lizenz ebenfalls bezieht:

  • „Microsoft Windows Preinstallation Environment“ von der Gesellschaft MICROSOFT"
  • „FreeCommander for AVG Rescue CD“ vom Herrn Marek Jasinski"

Die Gesellschaft AVG Technologies ist auf der Grundlage der mit der Gesellschaft MICROSOFT und mit Herrn Marek JASINSKI abgeschlossenen Verträgen berechtigt, Ihnen die Lizenz zur „AVG Rescue CD“ inklusive derer Bestandteile zu gewähren. Ihre Lizenz bezieht sich ebenfalls auf die Software, die ein Bestandteil der „AVG Rescue CD“ (integrierte Komponenten) ist. Diese integrierten Komponenten sind und bleiben nach wie vor im Eigentum von Drittpersonen.Die Gültigkeitszeit Ihrer Lizenz ist ein Jahr ab deren Kauf. Ohne das dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des vorliegenden Vertrags betroffen wird, gilt Ihre Lizenz für die Verwaltung von mehreren Computern unter der Voraussetzung, dass ein Benutzer das Produkt im gegebenen Zeitpunkt nur auf einem Computer benutzt. Das Programm kann die Eigenschaft implementiert haben, welche seine Benutzung in dem Fall unmöglich macht, dass die Gültigkeit Ihrer Lizenz bereits abgelaufen ist.

2. Urheberrechte

Das Produkt, das der Gegenstand des vorliegenden Lizenzvertrags ist, ist und bleibt nach wie vor das Eigentum der Gesellschaften AVG Technologies, MICROSOFT beziehungsweise Herrn Marek JASINSKI. Das Produkt ist ein Gegenstand des Urheberrechtes und als solches unterliegt es vĂśllig dessen Schutz.

3. Benutzung des Programms

Diese Lizenz ist auf die Benutzung des Produkts als Boot-Programm (Systemstart), Diagnostik, Systemserneuerung nach einem Absturz, Einstellungen, Notdienstleistungen, Installation, Systemstesten und/oder -konfiguration beschränkt. Das Produkt ist nicht fßr Benutzung als Betriebssystem zum allgemeinen Zweck oder als Ersatz einer vÜllig funktionsfähigen Version eines beliebigen Betriebssystems bestimmt.

4. Sicherung gegen Missbrauch

Das Produkt enthält ein Sicherheitselement, welches den Reboot (Restart) des Computersystems ohne eine spezielle Meldung nach 24 Stunden ununterbrochener Benutzung verursacht.

5. Benutzungsbeschränkung

Sie dßrfen das Programm auf keine Weise benutzen, die auf irgendeine Art und Weise Urheberrechte der Hersteller gefährden oder verletzen wßrde. Es ist insbesondere verboten, Programmkopien zu erstellen (mit der Ausnahme der Anschaffung von Programmkopien zwecks dessen Sicherstellung), Sie dßrfen das Programm weiterhin nicht reproduzieren, ändern, modifizieren, dekompilieren, aus dem Maschinencode transferieren, rßckwärtig analysieren oder daraus durch Verarbeitung abgeleitete Werke bilden. Sämtliche ausdrßcklich nicht erteilte Rechte sind vorbehalten. Jede beliebige Kopie, die Sie auf der Grundlage des vorliegenden Vertrags erstellt haben, muss das ganze Copyright sowie weitere Bekanntmachungen enthalten, die bei der Originalkopie des Programms angefßhrt sind. Sie dßrfen das Programm auch in automatischen, halbautomatischen oder interaktiven Instrumenten zur Bildung von Virensignaturen, Detektionsvirenfunktionen oder beliebigen anderen Daten oder eines Codes zur Detektion eines schädlichen Codes oder Daten nicht benutzen.

6. Übertragbarkeitsbeschränkung

Diese Lizenz wird Ihnen persönlich gegeben und aus diesem Grund ermöglicht sie Ihnen nicht, eine beliebige Programmkopie weiter zu verkaufen, zu leihen, zu zedieren, zu vermieten oder auf eine beliebige andere Weise auf eine andere Person zu übertragen. Eine beliebige Übertragung im Widerspruch mit dieser Bestimmung ist ungültig und stellt einen Grund zur Gültigkeitsbeendigung Ihrer Lizenz ohne Anspruch auf die Rückerstattung der bezahlten Lizenzgebühr dar.

7. Beschränkte Garantie

AVG Technologies garantiert, dass das Programm innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Kaufs der gegebenen Programmversion in wesentlichen Zßgen der Benutzerdokumentation entsprechen wird. AVG Technologies garantiert weder dass das Programm ohne Unterbrechung funktionieren, sämtliche Viren auffangen oder dass es fehlerfrei funktionieren wird. Die oben angefßhrte Garantie ist die einzige gegebene anstelle sämtlicher anderer, ausdrßcklicher oder implizierter Garantien, inklusive der implizierten Garantien der Handelsfähigkeit und Eignung fßr bestimmte Zwecke. Im Falle Ihrer in der angefßhrten, 30 Tage langen Reklamationsfrist geltend gemachten Reklamation ist die AVG Technologies verpflichtet, nach ihrem Ermessen das Produkt auszutauschen oder Ihnen die bezahlte Lizenzgebßhr rßckzuerstatten.

8. Verantwortungsbeschränkung

Weder die AVG Technologies noch ihre Vertragsverkäufer tragen die Verantwortung für beliebige anschließende, zufällige oder Sonderschäden, inklusive entgangenen Gewinns, Unternehmungsunterbrechung oder Datenverlustes, die durch die Benutzung oder die Benutzungsunmöglichkeit dieses Programms entstanden sind, und zwar auch in dem Falle nicht, dass die AVG Technologies über die Möglichkeit der Verursachung dieser Schäden informiert wurde. Die Verantwortung für einen möglichen, durch die Benutzung oder Benutzungsunmöglichkeit dieses Programms verursachten Schäden wird durch Ihre mittels des vorliegenden Vertrags gegebene Zustimmung durch das Handelsgesetzbuch der Tschechischen Republik geregelt. Für den Entstehungsfall eines beliebigen Schadens, für den die AVG Technologies die Verantwortung tragen würde und zu dessen Ersatz sie verpflichtet wäre, sowie für den Fall, wo die Rechtssprechung eines beliebigen Staats es nicht erlauben würde, den Schadenersatz im Voraus auszuschließen oder zu beschränken, wird eine Vertragsstrafe in der Höhe der Lizenzgebühr vereinbart, die von Ihnen für das Produkt bezahlt wurde, auf dessen Grundlage es zur Entstehung des Schadens gekommen ist damit, dass diese Vertragsstrafe den Pauschalersatz des entstandenen Schadens bereits in sich umfasst. Das gelieferte Programm ist nicht zum Einsatz in Applikationen mit hohem Risiko bestimmt, insbesondere dort, wo ein Versagen des Programms das Leben direkt gefährden oder einen ausgedehnten materiellen Schaden verursachen würde. Es handelt sich zum Beispiel um den Operationsteil von Kernkraftwerken, Waffensysteme, zur direkten Unterstützung von Lebensfunktionen von Personen bestimmte Anlagen u. ä..

9. Verantwortung von MICROSOFT und der Ăźbrigen Lizenzgeber

Sämtliche, durch den vorliegenden Vertrag gewährten Garantien wurden ausschließlich von Seiten der Gesellschaft AVG Technologies gewährt. Ebenfalls sämtliche Probleme der Kundenunterstützung werden durch die Gesellschaft AVG Technologies gelöst werden. MICROSOFT verzichtet in diesem Zusammenhang auf jede beliebige und gesamte Verantwortung der MICROSOFT und der assoziierten Gesellschaften.

10. Verantwortung fĂźr die Programmaktualisierung

Um die richtige Funktionsfähigkeit des Programms zu erhalten, werden durch den Hersteller auf den www-Seiten der AVG Technologies zugängliche Programmaktualisierungen herausgegeben. Diese Aktualisierungen verbessern die Eigenschaften des Programms, beseitigen eventuelle Fehler oder erhalten aktuelle Definitions-Datenbankdateien. Der Benutzer ist für die Funktionseinstellung des Aktualisierungsprozesses zwecks Erhaltung des maximal möglichen Zuverlässigkeitsmaßes dessen Funktionen verantwortlich.

11. Anzuwendendes Recht, Schiedsvereinbarung

Der vorliegende Vertrag richtet sich nach der Rechtsordnung der Tschechischen Republik mit Ausschluss von Kollisionsnormen. Sämtliche Streitigkeiten, die aus dem vorliegenden Vertrag oder im Zusammenhang damit entstehen könnten, werden mit Ausschluss der Rechtskraft von allgemeinen Gerichten im Schiedsverfahren bei dem Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik und der Agrarkammer der Tschechischen Republik in Prag nach dessen Ordnung durch drei gemäß dieser Ordnung bestimmte Schiedsrichter endgültig entschieden werden. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche, ihnen im Schiedsbefund auferlegte Pflichten in den darin angeführten Fristen zu erfüllen. Der Endbenutzer nimmt zur Kenntnis, dass das Produkt Exportgesetzen der USA unterliegt, und verpflichtet sich, diese einzuhalten.